Bundeskonferenz
der Lehrbeauftragten an
Musikhochschulen (BKLM)
"Der Staat hat in der Lehrbeauftragtensache
Dreck am Stecken"
(Minister a.D. Dr. Thomas Schäuble im Freiburger Hochschulrat 2011)
Darf der Staat mit dem Verwaltungsrecht eine Arbeitswelt schaffen, die das Arbeitsrecht aushebelt und die Lehrenden entrechtet?
Mit zu wenig Stellen an den Hochschulen zwingt der Staat Künstler in die Freiberuflichkeit. Gleichzeitig schränkt er diese "Freiberuflichkeit" mit Verwaltungsrecht und intransparenten und starren Verwaltungsvorschriften massiv ein.
Lehraufträge an deutschen Musikhochschulen sollten ursprünglich der Ergänzung des Lehrangebots dienen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Weit über die Hälfte des Unterrichts wird - bereits seit Jahren - von Lehrbeauftragten erteilt, so dass nur noch von einer Sicherstellung des Lehrangebots durch Lehraufträge gesprochen werden kann. Diese "nebenamtlichen" Hochschullehrer verdienen nur einen Bruchteil ihrer fest angestellten Kollegen und sind arbeitsrechtlich in keiner Weise abgesichert. Zahlreiche Gespräche mit verantwortlichen Politikern und den Hochschulleitungen über Veränderungen der unhaltbaren Situation der Lehrbeauftragten haben zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt.
News
04/22: Thesenpapier: Lehrbeauftragte an Musikhochschulen 2022
03/22: Auswertung der Umfrage zur Situation der Lehrbeauftragten 2022
02/22: "Münsteraner Vereinbarung" - Positionspapier der 12. BKLM
10/21: digitale Konferenz der BKLM am 30./31.10.21
09/21: Pressemitteilung der DOV
07/21: Memorandum der Gesellschaft für Musiktheorie
25.04.2021 Stellungnahme der BKLM zur Petition der DOV im Bayerischen Landtag