Bundeskonferenz 

der Lehrbeauftragten an 

Musikhochschulen (BKLM)

"Der Staat hat in der Lehrbeauftragtensache 

Dreck am Stecken"

(Minister a.D. Dr. Thomas Schäuble im Freiburger Hochschulrat 2011)

Darf der Staat mit dem Verwaltungsrecht eine Arbeitswelt schaffen, die das Arbeitsrecht aushebelt und die Lehrenden entrechtet? 


Mit zu wenig Stellen an den Hochschulen zwingt der Staat Künstler in die Freiberuflichkeit. Gleichzeitig schränkt er diese "Freiberuflichkeit" mit Verwaltungsrecht und intransparenten und starren Verwaltungsvorschriften massiv ein.

Lehraufträge an deutschen Musikhochschulen sollten ursprünglich der Ergänzung des Lehrangebots dienen. Die Realität sieht jedoch anders aus: Weit über die Hälfte des Unterrichts wird - bereits seit Jahren - von Lehrbeauftragten erteilt, so dass nur noch von einer Sicherstellung des Lehrangebots durch Lehraufträge gesprochen werden kann. Diese "nebenamtlichen" Hochschullehrer verdienen nur einen Bruchteil ihrer fest angestellten Kollegen und sind arbeitsrechtlich in keiner Weise abgesichert. Zahlreiche Gespräche mit verantwortlichen Politikern und den Hochschulleitungen über Veränderungen der unhaltbaren Situation der Lehrbeauftragten haben zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt.

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